Veranstaltung: | LDV am 17. Dezember 2022 in Mainz |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Eröffnung, Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.11.2022) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 25.11.2022, 19:00 |
W-1: Wahlordnung für die Nachwahl des Erweiterten Landesvorstandes
Antragstext
§ 1 [Allgemeine Regeln]
Für den zu wählenden Platz hat die GRÜNE JUGEND RLP der Landessatzung
(§13, Abs 2b) folgend ein Vorschlagsrecht.
Kandidaturen sind bis zum Schluss der Bewerber*innenliste durch den/ die
Wahlleiter*in möglich. Diese ist spätestens zu Beginn der jeweiligen
Vorstellungsrunde zu schließen.
Die Wahlen erfolgen geheim.
§ 2 [Regelung für Vorstellungen]
Die Bewerber*innen haben je insgesamt 6 Minuten Redezeit, davon 4 Minuten
für ihre Vorstellungsrede und 2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
Die Vorstellungsreden erfolgen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen
der Bewerber*innen.
An die Bewerber*innen können nach ihren Vorstellungsreden Fragen gestellt
werden. Fragen können für die jeweiligeN Bewerber*innen während diese ihre
Vorstellungsrede halten in die Wortmeldeboxen eingeworfen werden.
Für die Fragen an die Bewerber*innen müssen die vorbereiteten Frage-
Formulare benutzt werden. Fragen richten sich immer an einzelne
Bewerber*innen, wer Fragen an mehrere Bewerber*innen stellen will, muss
dementsprechend mehrere Frageformulare ausfüllen.
Für jedeN Bewerber*in werden bis zu 3 Fragen ausgelost.
Die ausgelosten Fragen werden vom Präsidium vorgelesen.
Zur Beantwortung stehen jedem/jeder Bewerber*n insgesamt 2 Minuten
Redezeit zur Verfügung. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in umgekehrter
alphabetischer Reihenfolge.
§ 3 [Ablauf der Wahlen]
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen,
gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Erreicht dies niemand, so
findet im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden
Bewerber*innen mit den meisten Ja-Stimmen des ersten Wahlgangs statt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf
sich vereinigen kann. Falls auch in diesem Wahlgang das erforderliche
Quorum nicht erreicht wird, ist im dritten Wahlgang gewählt, wer die
meisten Stimmen erhält.
Bei Stimmengleichheit wird maximal zwei Mal eine Stichwahl durchgeführt,
sollte es also insgesamt drei Mal eine Stimmengleichheit geben,
entscheidet das Los. Eine Stichwahl ist nur gültig, wenn nicht mehr als
ein Drittel der gültigen Stimmen Stimmenthaltungen oder Nein-Stimmen sind.
§ 4 [Inkrafttreten, Änderungen]
Diese Wahlordnung tritt mit ihrer Annahme durch die
Landesdelegiertenversammlung in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, wenn sie aufgehoben oder durch eine neue
Wahlordnung ersetzt wird. Dies kann nicht während der Wahlen des
Erweiterten Landesvorstands geschehen.
Begründung
erfolgt mündlich
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