Veranstaltung: | LDV am 17. Dezember 2022 in Mainz |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | KMV KV Südwestpfalz (dort beschlossen am: 11.07.2022) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 12.07.2022, 10:14 |
A-1: Verbot Totschlagfallen
Antragstext
Die LDV BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beschließt, in Rheinland-Pfalz auf ein Verbot
Totschlagfallen hinzuwirken.
Begründung
In Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, Sachsen und Thüringen sind Totschlagfallen bereits vollständig oder in großen Teilen verboten. Unterstützt wird dieses Verbot durch eine Mehrheit der Deutschen, die sich 2018 in einer Umfrage gegen die Totschlagfallen ausgesprochen hat. Überdies zeigen unterschiedliche Studien, dass der Anteil der durch Fallen verendenden Tiere bei manchen Arten nicht einmal im zweistelligen Bereich liegt und damit eine höchst ineffiziente Methode zur Bestandsregulierung darstellt. In einem Schreiben von 2021 weisen der Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutsche Tierschutzbund, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und Wildtierschutz Deutschland darauf hin, dass die pauschale Fallenjagd weder eine selektive Jagd garantieren kann, noch auf Schonzeiten Rücksicht nimmt.
Besonders schwerwiegend fällt bei dieser perfiden Form der Jagd zum einen das enorme Stressaufkommen aufseiten der Tiere, zum anderen der nicht selten erst nach einem langen Verendungsprozess eintretende Tod negativ ins Gewicht. Häufig finden hierbei also von Ämtern kaum überprüfbare Verstöße gegen das Tierschutzgesetz statt. Angesichts der schlechten Effizienz dieser Jagdform kann auch das Bestandsargument nicht mehr als höherrangig gegenüber dem Staatsziel des Tierschutzes im Grundgesetz gewertet werden, das auch im Wald seine Geltung nicht verliert. Wir fordern daher gesetzliche Anpassungen der Verbotsregelungen, wie sie auch in anderen Bundesländern längst verabschiedet wurden.
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