- Ergänzung Wärmepumpen:
um den Gebäudesektor zu dekarbonisieren sind Wärmepumpen als Teil der Lösung unverzichtbar. Aufgrund der LBauO RLP dürfen Wärmepumpen in der kommunalen Verwaltung nicht mehr als "gebäudegleiche Wirkung" eingestuft werden (keine Abstandsforderung 3 m von Nachbargrundstücken für Wärmepumpen, s.a. VG-Urteil Mz 3 K 750/19 vom 30.09.2020) und damit das Potential für dekarbonisierte Heizungen in den ca. 190.000 Reihenhäusern in RLP ungenutzt bleiben (da Basis Zensus 2011 im Jahr 2022 eher noch mehr).
- Anpassungen LBauO RLP:
Für Photovoltaikanlagen (Kriterium Abstand PV-Module von Nachbardächern - nur unter Berücksichtigung von unbedingt notwendigen Brandschutzanforderungen - Abwägung Brandschutz vs. Klimaschutz) sowie Wärmepumpen (Kriterium Abstand von Außengeräteteilen bei Luft-Wärmepumpen zu Nachbargrundstück) sind die Anforderungen in der LBauO RLP so konkret nach Gebäudetypen zu differenzieren (Zensus 2011 in RLP-gesamt 1.183.475 Gebäude, davon 69 % freistehende Häuser, 11 % Doppelhaushälften, 16 % gereihte Häuser), dass die maximale Anzahl an Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen installiert werden kann, um das volle Dekarbonisierungspotential erschließen zu können.
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