Veranstaltung: | LDV am 17. Dezember 2022 in Mainz |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Finanzen |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenversammlung |
Beschlossen am: | 17.12.2022 |
Eingereicht: | 18.12.2022, 15:36 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Einführung einer adäquaten Vergütung für den Geschäftsführenden Landesvorstand
Beschlusstext
Der auf der letzten Landesdelegiertenversammlung neu gewählte Landesvorstand hat
die zentrale Aufgabe, die Weichen des Landesverbandes nach den Landtags- und
Bundestagswahlen im letzten Jahr für die kommenden Jahre über die in 2024
anstehenden Europa- und Kommunalwahlen hinaus wesentlich mitzugestalten und zu
koordinieren. Diese für die Zukunft der Partei relevante Aufgabe wird maßgeblich
von unserem Geschäftsführenden Landesvorstand (GeVo) geleistet, der tagtäglich
und im Hauptamt daran arbeitet. Diese Aufgabe besteht neben der administrativen
Verwaltung und Organisation der Landespartei in der damit verbundenen
verantwortlichen Leitung der Parteizentrale und personalrechtlichen Führung
ihrer Mitarbeitenden. Der GeVo übernimmt letztendlich auch die persönliche
Verantwortung für die rechtskonforme und wirtschaftliche Führung des
Landesverbandes mit seinen rund 5.400 Mitgliedern, 130 Orts- sowie 35
Kreisverbänden. Er ist das Gesicht des GRÜNEN Landesverbands in der
Öffentlichkeit.
In Bezug auf die Notwendigkeit, für diese herausfordernde Tätigkeit
hochqualifizierte und engagierte Persönlichkeiten gewinnen und vor allem halten
zu können, ist es notwendig, dass die Mitglieder des Geschäftsführenden
Landesvorstandes für diese über die Regelarbeitszeit oft deutlich hinausgehende
Funktion eine adäquate Aufwandsentschädigung erhalten. Aufgrund der Trennung von
Amt und Mandat in unserem Landesverband besteht für die GeVo-Mitglieder
satzungsgemäß nicht die Möglichkeit eines Einkommens im Rahmen von Mandaten im
Landtag, Bundestag oder dem Europaparlament. Vor dem historischen Hintergrund
der zum Teil kritischen Finanzsituation des Landesverbands, haben Mitglieder des
Parteivorstandes bisher auf eine adäquate Aufwandsvergütung verzichtet. So
verdienen die GeVo-Mitglieder aktuell ein Basisgehalt von 3.358,54 € (brutto),
auf welches eine monatliche Kilometerpauschale von 2,50€ je km ergänzt wird, die
die Person von Mainz entfernt wohnt. Die finanzielle Situation hat sich durch
die Wahlerfolge und damit einhergehende staatliche Parteienfinanzierung sowie
die vielen neuen Mitglieder jedoch deutlich verbessert. Parallel wurde auch die
Professionalisierung der Landesgeschäftsstelle und somit die Vergütung der
Angestellten marktüblich weiterentwickelt. Die aktuelle Regelung zur Vergütung
des Geschäftsführenden Vorstands ist unverhältnismäßig und auch nicht mehr
vergleichbar zu vielen anderen Landesverbänden.
Wir beantragen hiermit die Vergütung des Geschäftsführenden Landesvorstandes mit
Wirkung zum 01.01.2023 so zu gestalten, dass dessen Mitglieder differenziert in
Anerkennung ihrer Verantwortung und ihres Aufwands für die Partei adäquat
vergütet werden. Als Vorbild dient die in vielen Landesverbänden von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN vorgenommene Anlehnung an die Abgeordnetenentschädigung ("Diät")
des jeweiligen Landtags. Es wird vorgeschlagen, dass 75% der Brutto-MdL-Diät des
Kalenderjahres 2022 für die Landesvorsitzenden und 65% für die/den
Schatzmeister*in als Bruttogehalt, nach Abzug der für die Abgeordneten
vorgesehenen Sonderbeitragszahlung von 16,5% auf ihre Brutto-Diät, angesetzt
werden. Die monatliche Kilometerpauschale soll zukünftig entfallen, da diese in
Zeiten von digitalen und hybriden Sitzungen nicht mehr zeitkonform ist und
bisher zu starken Unterschieden in der Vergütung der GeVo-Mitglieder geführt
hat. Mit dem Vorschlag, 75% bzw. 65% der aktuellen MdL-Diät nach Abzug des
Sonderbeitrags als Referenz zu nehmen, bilden sich Bruttogehälter von 4.526,81€
für die Landesvorsitzenden und 3.923,24€ für die/den Schatzmeister*in (geringe
Abweichungen sind aufgrund der Diätenberechnung möglich). Es soll keine
automatischen jährlichen Erhöhungen der GeVo-Gehälter geben. Über zukünftige
Anpassungen und Mechanismen wird der Landesfinanzrat beraten und satzungsgemäß
(§14 Abs.1 ) rechtzeitig zur letzten LDV vor der turnusgemäßen Wahl des
Geschäftsführenden Vorstands einen Beschlussvorschlag zur Gehaltsanpassung
vorlegen. Ziel ist zukünftig eine angemessene Vergütung für die wichtige Arbeit
des Geschäftsführenden Landesvorstands und somit eine Kontinuität und Stabilität
für den rheinland-pfälzischen Landesverband.