Veranstaltung: | LDV am 17. Dezember 2022 in Mainz |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | Immanuel Pustlauck (KV Frankenthal), Fabian Haag (KV Frankenthal), Rainer Schulze (KV Frankenthal), Nuran Aras (KV Frankenthal), Andreas Jakob (KV Frankenthal), Johannes Hornbach (KV Frankenthal), Benjamin Sasse (KV Frankenthal), Monika Rehg (KV Frankenthal), Sylvia Classen-Czeczerski (KV Frankenthal), Uli Beyle (KV Frankenthal), Monika Stauffer (KV Frankenthal), Ute Hatzfeld-Baumann (KV Frankenthal), Lars Böhm (KV Frankenthal); |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: Beantragt wird in Absprache mit dem Antragsteller, die Überweisung ohne Aussprache an die LAG Demokratie und Recht sowie die GRÜNE Kommunalpolitische Vereinigung (GKomV) e.V. |
Eingereicht: | 08.11.2022, 22:59 |
A-6: Änderung des passiven Wahlrechts für die Kommunalwahl
Antragstext
DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz setzen sich dafür ein, dass die Gemeindeordnung §53
Absatz 3 in der bisherigen Fassung:
"Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des
Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag
der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne
des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr
dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht
gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.“
geändert wird auf:
"Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des
Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag
der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne
des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr
dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht
gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 67. Lebensjahr vollendet hat. "
Begründung
Liebe Freund*innen,
bei diesem Antrag geht es darum, die Altersdiskriminierung bei der Wählbarkeit von Bürgermeister*innen zu minimieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass 16 Jährige Menschen das Recht haben sollten, ihre eigenen Abgeordneten und Mandatsträger*innen wählen zu dürfen. Mit 18 Jahren ist jeder Mensch in Deutschland in der Regel voll geschäftsfähig. Gäbe es eine Bewegung Fridays for future ohne junge Aktivist*innen?
Das aktuelle Renteneintrittsalter beträgt 67 in Deutschland. In den meisten Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz stellen die 60+ die größte Bevölkerungsgruppe. Wenn wir hier engagierte, lebenskluge Politiker*innen aufgrund ihres Alters ausschließen, auf welche Ideen und Gestaltungsschatz werden wir hier verzichten?
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